Rund 9.000 Personen betroffen: Wer ab April keinen Rundfunkbeitrag mehr bezahlen muss

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Karoline

Rund 9.000 Personen betroffen: Wer ab April keinen Rundfunkbeitrag mehr bezahlen muss

Etwa 9.000 Menschen in Deutschland könnten ab April möglicherweise keinen Rundfunkbeitrag mehr zahlen müssen. Wer davon betroffen ist und welche Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllt sein müssen, wird im Folgenden erklärt.

Ab dem 1. April erhalten rund 9.000 Personen erstmals die Möglichkeit, sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland wird über verpflichtende Gebühren finanziert. Jeder Haushalt muss monatlich 18,36 Euro für Angebote von ARD, ZDF und anderen Sendern zahlen – unabhängig davon, ob diese tatsächlich genutzt werden oder nicht. Diese Gebühr ist grundsätzlich nicht vom Einkommen abhängig. In bestimmten Situationen kann jedoch eine Befreiung beantragt werden. Für etwa 9.000 Menschen könnte ab April erstmals eine entsprechende Härtefallregelung greifen, da zu diesem Zeitpunkt an den Hochschulen in Deutschland das Sommersemester 2026 beginnt.

Nach Angaben des CHE Centrums für Hochschulentwicklung starten dann etwa 79.000 Personen ihr Studium. Ein Studium allein reicht zwar nicht aus, um vom Rundfunkbeitrag befreit zu werden. Studierende, die während ihres Studiums BAföG erhalten, können jedoch eine Befreiung beantragen – unabhängig von der Höhe der Förderung.

Befreiung für BAföG-Empfänger möglich

Schätzungen zufolge beziehen rund 11 Prozent der Studierenden in Deutschland BAföG. Zum Beginn des Sommersemesters könnten deshalb etwa 9.000 neue Studierende erstmals Anspruch auf eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag haben.

Allerdings gilt: Solange noch keine Bescheinigung vom BAföG-Amt vorliegt, muss der Beitrag zunächst weiterhin gezahlt werden. Falls zu viel gezahlt wurde, wird der Betrag später zurückerstattet.

Regelung gilt auch für Studierende aus anderen EU-Ländern

Die Möglichkeit, sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen, betrifft nicht ausschließlich deutsche Studierende. Auch Studierende aus anderen EU-Mitgliedstaaten können unter bestimmten Umständen eine Befreiung erhalten. Dies gilt als besonderer Härtefall, wenn sie eine Studienförderung aus ihrem Heimatland beziehen, die mit BAföG vergleichbar ist.

Antrag auf Befreiung stellen

Wer eine Befreiung beantragen möchte, muss online einen Antrag ausfüllen, diesen anschließend ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit den erforderlichen Nachweisen an den Beitragsservice senden.

Dabei sollte unbedingt darauf geachtet werden, das offizielle Portal zu verwenden. Bei der Suche im Internet können auch betrügerische Webseiten auftauchen, die versuchen, Nutzern unnötige Gebühren oder Kosten in Rechnung zu stellen.

Karoline

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